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Abnahmen

Ein zentraler Punkt im Baugeschehen ist die Abnahme von Bauleistungen, ob von einem Handwerker oder einem Bauträger. Durch die Abnahme einer Bauleistung wird bestätigt, dass die ausgeführte Leistung der vereinbarten Beschaffenheit entspricht sowie frei von Sachmängeln entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der Technik ist.

Bei dem Vorhandensein von Mängeln ist es erforderlich, entweder die Höhe eines Einbehaltes zu definieren oder sogar die Verweigerung der Abnahme als angemessen festzustellen.