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Beweissicherung

Mit der Beweissicherung werden vor einer Baumaßnahme bereits bestehende Mängel an angrenzenden Gebäuden festgestellt und dokumentiert, um (anschließenden) späteren möglichen Schadensersatzansprüchen sachlich begegnen zu können.

Sollten Schäden nach einer Baumaßnahme entstanden sein, können diese festgestellt und auf ihren Ursachenzusammenhang mit der durchgeführten Baumaßnahme hin überprüft werden. In diesem Fall ist gegebenenfalls auch dann die Berechnung der Schadensbeseitigungskosten erforderlich, wenn ein Schaden nicht oder in Eigenleistung beseitigt werden soll.