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Privatgutachten

Privatgutachten dienen insbesondere der Feststellung baulicher Mängel und Schäden, der Dokumentation eines baulichen Zustandes, der Feststellung eines Schadensbeseitigungsaufwandes oder auch der Bewertung anderer vorliegender Gutachten. Die Beauftragung erfolgt durch private oder öffentliche Auftraggeber.

Zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens wird das Vorhandensein vermuteter Mängel fachlich beurteilt sowie die Höhe der voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten geschätzt. Ebenso können Angaben zur Feststellung oder Eindeutigkeit des allgemein anerkannten Standes der Technik zur Beurteilung des Prozessrisikos beitragen.

Weiterhin können durch Privatgutachten auch Gerichtsgutachten überprüft und im Gerichtsverfahren als besonders qualifizierter Parteienvortrag eingebracht werden.