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Schiedsgutachten

Mit einem Schiedsgutachten besteht die Möglichkeit, vorhandene Meinungsverschiedenheiten über das Vorhandensein oder den Umfang von Mängeln zeitnah, außergerichtlich und dennoch rechtsverbindlich zu erledigen. Der Sachverständige wird dabei von beiden Parteien einvernehmlich und gemeinsam beauftragt. Durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ist das Ergebnis des Sachverständigen für beide Parteien verbindlich.