Sie sind hier: Startseite // Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger liegen die Voraussetzungen für eine Beauftragung in einem gerichtlichen Beweisverfahren oder im Rahmen eines Rechtsstreites vor. Auswahl und Beauftragung des Sachverständigen erfolgen ausschließlich durch das Gericht. Die am Verfahren Beteiligten können hierzu Vorschläge unterbreiten, bzw. eine begründete Ablehnung vorbringen, die Entscheidung trifft jedoch immer das Gericht.

Umfang und Inhalt des Gutachterauftrags ergeben sich aus dem gerichtlichen Beweisbeschluss, an den der Sachverständige eng gebunden ist und von dem er auch dann nicht abweichen darf, wenn sich bei einem Ortstermin noch zusätzliche und sinnvolle Punkte ergeben sollten.